| A) |
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Die Blinker (wie alle anderen
Beleuchtungseinrichtungen auch) müssen ein E-Zeichen tragen. Bei älteren
Anlagen ist dieses Prüfzeichen eine Prüfschlange: ~~ |
| B) |
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Lenkerendenblinker sind eintragungspflichtig.
Abstand zueinander 560 mm. |
| C) |
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Ab Baujahr 1985 sind zusätzliche
hintere Blinker Vorschrift. |
| D) |
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Vorgeschriebene Abstände
der Blinker zueinander:
hinten 240 mm, vorne 340 mm |
| E) |
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Je Seite ist ein Abstand
von 100 mm zum jeweiligen Hauptscheinwerfer (Fahrt- und Rücklicht)
einzuhalten. Messung von der Mitte Scheinwerfer aus gesehen. |
| F) |
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Mindesthöhe der Blinker vom
Boden ist 350 mm. |
| G) |
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Für Doppelabblendlicht ist
eine gemeinsame Streuscheibe erforderlich (oder EG-Betriebserlaubnis).
Doppelfernlicht ist zugelassen. |
| H) |
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Zusatzscheinwerfer ist jeweils
nur einer zugelassen. Also einFernscheinwerfer (muss links
montiert werden) und ein Nebelscheinwerfer (muss rechts montiert
werden) Beide jeweils auf der Höhe der Hauptscheinwerfer (andere Regel
nur wenn EG-Betriebserlaubnis vorliegt), |
| I) |
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Zusatzscheinwerfer dürfen
nicht auf Sturzbügel montiert werden. |
| J) |
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Bremslicht ist nur eines
erlaubt. |
| K) |
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Hinten ist zusätzlich ein
von der übrigen Beleuchtungsanlage unabhängiger Rückstrahler ("Katzenauge")
Vorschrift. Auch hier auf Prüfzeichen achten. |
Insbesondere zu C) gibt es manchmal Ausnahmen. Aber eben
Ausnahmen, welche sep. eingetragen werden müssen.