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TÜV-Vorschriften für Blinker/Beleuchtung

Stand 12/2002

A)   Die Blinker (wie alle anderen Beleuchtungseinrichtungen auch) müssen ein E-Zeichen tragen. Bei älteren Anlagen ist dieses Prüfzeichen eine Prüfschlange: ~~
B)   Lenkerendenblinker sind eintragungspflichtig. Abstand zueinander 560 mm.
C)   Ab Baujahr 1985 sind zusätzliche hintere Blinker Vorschrift.
D)   Vorgeschriebene Abstände der Blinker zueinander:
hinten 240 mm, vorne 340 mm
E)   Je Seite ist ein Abstand von 100 mm zum jeweiligen Hauptscheinwerfer (Fahrt- und Rücklicht) einzuhalten. Messung von der Mitte Scheinwerfer aus gesehen.
F)   Mindesthöhe der Blinker vom Boden ist 350 mm.
G)   Für Doppelabblendlicht ist eine gemeinsame Streuscheibe erforderlich (oder EG-Betriebserlaubnis). Doppelfernlicht ist zugelassen.
H)   Zusatzscheinwerfer ist jeweils nur einer zugelassen. Also einFernscheinwerfer (muss links montiert werden) und ein Nebelscheinwerfer (muss rechts montiert werden) Beide jeweils auf der Höhe der Hauptscheinwerfer (andere Regel nur wenn EG-Betriebserlaubnis vorliegt),
I)   Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf Sturzbügel montiert werden.
J)   Bremslicht ist nur eines erlaubt.
K)   Hinten ist zusätzlich ein von der übrigen Beleuchtungsanlage unabhängiger Rückstrahler ("Katzenauge") Vorschrift. Auch hier auf Prüfzeichen achten.

Insbesondere zu C) gibt es manchmal Ausnahmen. Aber eben Ausnahmen, welche sep. eingetragen werden müssen.